AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Installations- und Planungsleistungen
SHKLegio GmbH
I. Allgemeines
1. Maßgebliche Rechtsgrundlage für alle von uns (Auftragnehmer) übernommenen Aufträge sind die Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B), sowie die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie werden schon jetzt für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart und haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers.
2. Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
3. Angebote sind für den Auftragnehmer nur 24 Werktage verbindlich.
II. Angebots- und Entwurfsunterlagen
1. Unsere Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Kostenvoran Schlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerische Grundlagen behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben. Eventuell erstellte Vervielfältigungen sind in diesem Fall zu vernichten.
2. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu Beschaffen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
III. Preise
1. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nichts anderes angegeben.
2. Soweit eine Preisvereinbarung nicht getroffen wurde, sind die am Tage der Ausführung gültigen Arbeitslöhne und Materialpreise des Auftragnehmers maßgebend.
3. Festpreise haben nur dann Gültigkeit, wenn sie als solche vom Auftrag-nehmer schriftlich anerkannt und in Verbindung mit einer zeitlichen Absprache über Aufnahme und Abschluss der Arbeiten vereinbart werden.
4. Im Übrigen ist der Auftragnehmer an Angebotspreise, die nicht Festpreise sind, nur für einen Zeitraum von 4 Monaten nach Vertrags-abschluss gebunden.
5. Verzögert sich die Aufnahme, der Fortgang oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind, so ist er berechtigt, die Preise für Lohn-, Material- und sonstige entstandene Kosten nach 2. zu erhöhen. Die Regelung der Ziff. 4 bleibt hiervon unberührt.
6. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Stemm-, Verputz-, Erdarbeiten und dergleichen.
7. Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistungen. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden die tariflichen Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.
IV. Zahlungen
1. Für alle Zahlungen gilt § 16 der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B).
2. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, sind die Rechnungen des Auftragnehmers netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen fällig, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen sofern auch hier keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt.
3. Tagelohnarbeiten sind sofort nach Rechnungsstellung zahlbar.
4. Akzepte oder Kundenwechsel werden nur erfüllungshalber angenommen; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
5. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen oder wird ein Scheck bzw. ein Wechsel nicht eingelöst, so werden sämtliche offenstehenden Forderungen fällig. Nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist, verbunden mit Kündigungsandrohung, ist der Auftragnehmer sodann berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Auftragnehmer befugt, nach Mahnung und Bestimmung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen eine Mahngebühr von 5 EURO zzgl. Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
V. Lieferzeit und Montage
1. Sind Ausführfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 12 Werktage nach Aufforderung des Auftraggebers zu beginnen, sofern der Auftraggeber die gem. II. Ziff. 2 erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet und eine evtl. vereinbarte Anzahlung beim Auftragnehmer eingegangen ist.
2. Verzögert sich die Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die er Auftraggeber zu vertreten hat, und schafft er nicht unverzüglich Abhilfe auf Verlangen des Auftragnehmers, so kann dieser bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schadenersatz gem. § 6 Nr. 6 VOB Teil B verlangen oder dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass er den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf der Frist kündigen werde. Für den Fall der Kündigung steht dem Auftragnehmer neben seinem bis dahin entstandenen Werkslohn ein Anspruch der Mehrwertaufwendung zu, die er für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstandes machen musste.
3. Während der Ausführung der Arbeiten ist für die Aufbewahrung von Baustoffen und Werkzeugen etc. und zum Aufenthalt für die ausführen-den Arbeitnehmer ein verschließbarer Raum bauseitig kostenlos zur Verfügung zu stellen. Leitungen und Einrichtungsgegenstände gehen in die Obhut des Auftraggebers über.
VI. Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftrag-geber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte des Auftragnehmers, so ist er diesem zu Schadenersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftrag-gebers. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentum an dem neuen Gegenstand auf den Auftragnehmer.
VII. Abnahme
Die Abnahme der erbrachten Leistungen richtet sich ausschließlich nach § 12 der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B).
VIII. Haftung
1. Die Gewährleistung für erbrachte Leistungen richtet sich ausschließlich nach § 13 der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B).
2. Ansprüche des Auftraggebers aus unerlaubter Handlung sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt.
3. Werden für den Betrieb der erstellten Anlage aggressive Medien (Wasser, Luft, etc.) verwendet und dadurch Schäden verursacht, so haftet der Auftragnehmer nicht, wenn der Auftraggeber es unterlassen hat, in der Auftragserteilung schriftlich auf diesen Umstand hinzuweisen.
4. Werden auf Verlangen des Auftraggebers bereits installierte wasser-führende Anlagen vorzeitig in Betrieb genommen, hat der Auftraggeber bei Gefahr von Frosteinbrüchen entsprechende Schutzmaßnahmen durchzuführen. Gegebenenfalls hat er den Auftragnehmer zu beauftragen, die Anlage gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung zu entleeren. Für Schäden an der vorzeitig in Betrieb genommenen Anlage, die ihre Ursache in fehlenden oder unzureichenden Schutzmaßnahmen durch den Auftraggeber haben, haftet der Auftragnehmer nicht.
IX. Gefahrenübergang
Wird die Anlage vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten.
Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das gleiche gilt, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn der Auftragnehmer, die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat.
X. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Handelswahren
 

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

Unter der Domain AutarkWerk-shop.com und weiterer Top Level Domains wird u.a. ein Online-Marktplatz bereitgestellt. Auf diesem Online-Marktplatz können verschiedene natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften („gewerbliche Nutzer des Marktplatzes“) Verkaufsangebote zu Waren einstellen, sofern deren Angebot, der Erwerb oder die Veröffentlichung nicht gegen einschlägige gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen verstößt.

Neben der Produktauswahl steht den Kunden die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern zur Verfügung. In ihrer Funktion als rechtlicher Verkäufer sind diese bereits bei der Angebotsdarstellung unter „Verkäufer:“ als solche benannt und werden im Rahmen der Bestellabwicklung aufgeführt. Nähere Informationen zu den jeweiligen Verkäufern finden sich über die Verlinkung des entsprechenden Pseudonyms.

§ 2 Kaufvertragsschluss und Bestellabwicklung
Die Verträge werden ausschließlich zwischen Kunden und Verkäufern des Online-Marktplatzes geschlossen. Sofern der Kunde den Verkäufer SHKLegio GmbH wählt, wird auf die nachfolgenden Bestimmungen verwiesen. Im Übrigen gelten neben den hier einsehbaren Bestimmungen die Bestimmungen des jeweiligen Verkäufers, einsehbar über die Verlinkung des entsprechenden Pseudonyms.
Die Bestellung selbst – von Aufnahmen bis hin zur Rückabwicklung – wird des Weiteren zwar über Systeme des Marktplatzes abgewickelt, doch obliegt die rechtliche Verantwortung sowohl im Hinblick auf das Angebot selbst als auch die Durchführung der Bestellung grundsätzlich bei dem jeweiligen Verkäufer.

§ 3 Datenschutz

Die Daten, die Sie zwecks Bestellung im Check-Out eingeben, werden im Rahmen Ihrer Bestellung und der damit zusammenhängenden Prozesse verarbeitet und in diesem Zusammenhang ggfs. an Dritte aus der EU und Drittländern, insbesondere die jeweiligen Verkäufer sowie den Zahlungsdienste-/Zahlungsmittelanbieter, weitergegeben.

Nähere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.